| I. | Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs um die Verkehrssicherheit der Fahrradfahrer an dem vorbeiführenden Fahrradweg auf Grund der unübersichtlichen Verkehrssituation zu gewährleisten werden am Ende des Feldweges FL.Nr. 374 am Ortsende von Hirschfeld nach der Kreuzung im Bereich des Anwesens „Am Herzenberg 34“, Hirschfeld folgende Verkehrszeichen erlassen: | |
| - | Nr. 357 (Sackgasse) |
| - | Nr. 1008-34 (ohne Wendemöglichkeit) |
| Am Ende des Feldweges vor der Einfahrt in den Radweg Richtung Hirschfeld werden folgende Verkehrszeichen erlassen: | |
| - | 267 (Einfahrt verboten) |
| - | 600-31 (Absperrschranke) |
| Diese Verkehrszeichen werden nach beiliegendem Lageplan ausgeschildert und gelten unbefristet. | |
| Die Beschilderung wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung Nr. 14 vom 24. Oktober 2023 unter TOP 4 beschlossen. | |
| II. | Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Röthlein. | |
| III. | Die verkehrsrechtliche Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam. | |
Beschilderungsplan