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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 12/2026
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten - Aus der Gemeinderatssitzung vom 19.05.2026

Röthleins drei Bürgermeister dürfen in der Großgemeinde Ehen schließen

Standesamt, Gewässerentwicklungskonzept, Finanzen und bürgermeisterliche Dienstaufwandentschädigungen beschäftigten den Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.

Kurz und knackig, vor allen Dingen aber mit durchgängig einstimmigen Beschlüssen ging die aktuelle öffentliche Gemeinderatssitzung im Röthleiner Rathaus über die Bühne.

Zum Auftakt stand die Bestellung der drei Bürgermeister – Peter Gehring, Florian Kress und Martin Weth - zu Standesbeamten des Standesamts Mainbogen an – mit sofortiger Wirkung. Die drei Bürgermeister sind bereits routiniert, waren sie doch in der letzten Amtsperiode ebenfalls mit dieser Aufgabe betraut, die sich ausschließlich auf Eheschließungen innerhalb der Großgemeinde beschränkt.

Im April ging der erste ROE-CROSS in Heidenfeld an den Start, eine Laufveranstaltung für Mensch und Hund, die trotz des schlechten Wetters bei Teilnehmenden wie Zuschauenden gut ankam. Für den Herbst hat Initiator Marco Kister eine weitere Laufveranstaltung dieser Art geplant und nun die gemeinderätliche Zustimmung angefragt. Wie Martina Braum vor einer Entscheidung nachfragte gab es keinerlei Beschwerden, auch kollidiert der geplante Herbstlauf am 25. Oktober mit keiner weiteren gemeindlichen Veranstaltung, wie Lutz Brückner erfuhr. Peter Brembs und Elke Lanz sahen in der positiv verlaufenden Veranstaltung eine gute Werbung für Röthlein. Das Laufevent wird allerdings auf zwei Veranstaltungen im Jahr begrenzt, dazu gelten die gleichen Konditionen wie bei der Premiere. Das heißt: Die Laufstrecke führt wie gehabt durch die Heidefelder Gemarkung und für die Nutzung der Mehrzweckhalle inklusive Duschen und Umkleiden wird eine Pauschale von vier Euro pro Teilnehmendem fällig.

Aktueller Stand bei der Gewässerentwicklung

Außerdem setzte der Bürgermeister das neuformierte Gremium in Kenntnis über den aktuellen Stand der Maßnahmen aus dem Gewässerentwicklungskonzept (GEK) am Röthleiner Sportplatzgraben sowie am Unkenbach in Heidenfeld. Das GEK wurde vor einigen Jahren erstellt und wird sukzessive umgesetzt. Für die jeweiligen Abschnitte der gemeindlichen Gewässer gibt es verschiedenen Anregungen und so sind für den Sportplatzgraben verschiedenen Szenarien denkbar. Der vorgestellte Plan – so der Bürgermeister - ist eine erste Idee, die mit den Ämtern noch abgestimmt werden muss. Von einem Hügel und Sitzgruppe war die Rede, auch eine Umleitung des Grabens durch das gemeindliche Areal in den Unkenbach wäre möglich, die – so die Antwort auf Nachfrage von Vanessa Weiershäuser – laut Gehring das Gelände „ökologisch und vom Freizeitwert her“ aufwerten würde. Martina Braum hinterfragte den Sinn einer Bank und plädierte dafür, den Bereich den Tieren zu überlassen, „die da kreuchen und fleuchen“. Martin Weth wünschte sich eine Ölsperre und Florian Kress mahnte, die Hinweise von Michael Götz bei den Planungen „im Kopf zu behalten“, wo sich im Graben das Wasser staut. Während der Sportgraben zu den großen GEK-Maßnahmen gehört, werden im Heidenfelder Abschnitt unterhalb der Klostermauer Richtung Kläranlage eher Minimallösungen wie das Entfernen einzelner Steine nötig. Wenn die Rückmeldungen des Wasserwirtschaftsamtes und der Unteren Naturschutzbehörde vorliegen, wird das Planungsbüro alles genau vorstellen.

Kurz gab der Bürgermeister dann einen Zwischenbericht für das neue Gremium über den aktuellen Haushalt und informierte alle abschließend, dass wohl nach den Pfingstferien mit dem Ausbau der Staatsstraße zwischen Röthlein und Grafenrheinfeld begonnen wird. Im ersten Abschnitt wird zwischen Grafenrheinfeld und der Einmündung zum Kernkraftwerk gebaut, anschließend geht es Richtung Röthlein weiter. Die Umgehung führt über Schwebheim; eine Anfrage Röthleins, ob die Betonstraße zwischen Röthlein und Grafenrheinfeld bis zum Friedhof für den Verkehr geöffnet werden könnte, wurde wohl abgelehnt.

Entschädigung für bürgermeisterlichen Mehraufwand

Wie später von Gehring telefonisch zu erfahren war, wurde vom Gemeinderat im nichtöffentlichen Teil die Dienstaufwandsentschädigung der drei Bürgermeister festgelegt. Ein übliches Prozedere, schließlich bedingt das Amt einen gewissen Mehraufwand in der Lebensführung. Für Gemeinden wie Röthlein liegt der Rahmen zwischen 267 und 878 Euro. Entschieden wurde dann, dass der erste Bürgermeister wie auch schon in der letzten Amtsperiode 615 Euro monatlich erhält, seine Stellvertreter Florian Kress erhält als zweiter Bürgermeister 492 Euro, Martin Weth 307 Euro monatlich. Sollte der erste Bürgermeister länger ausfallen, sprich mehr als 41 Tage im Jahr, erfolgt eine Vergütung der Stellvertreter auf Stundenbasis, orientiert am Gehalt des ersten Bürgermeisters. Mit dieser Festlegung, so Gehring abschließend in seiner Stellungnahme, schafft der Gemeinderat Transparenz über die Entschädigungen für die zusätzlichen zeitlichen und persönlichen Aufwendungen, die die Bürgermeisterämter mit sich bringen.