Der Gemeinderat Röthlein hat in der Sitzung am 03.06.2025 folgenden Aufstellungsbeschluss gefasst:
Der Gemeinderat der Gemeinde Röthlein beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarkraftwerk Hirschfeld Gernacher Straße“ in der Gemarkung Hirschfeld.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 802, 803, 804, 805, 806, 807, 808, 809, 810, 811 und 812 der Gemarkung Hirschfeld.
Der Lageplan vom 03.06.2025 mit der Kennzeichnung der räumlichen Abgrenzung des Geltungsbereichs ist Bestandteil dieses Beschlusses. Dieser wird um den Grünstreifen ergänzt.
Das Baugebiet ermöglicht die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung regenerativer, klimaneutraler Energie. Es wird deshalb als „sonstiges Sondergebiet“ (SO) gemäß § 11 BauNVO, mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ festgesetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen sowie die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) und die frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 Abs.1 BauGB) durchzuführen. Weiter wird die Verwaltung ermächtigt, mit der ÜZ Mainfranken eine entsprechende Planungs- und Planungskostenvereinbarung zu schließen (textlich vergleichbar mit dem beim Bebauungsplan „Solarkraftwerk Heidenfeld-Ost“ abgeschlossenen Vereinbarung).
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Abgrenzung ergibt sich aus den beigefügten Lageplan vom 03.06.2025. Dieser ist Bestandteil der Bekanntmachung.