In Röthlein gibt es eine wichtige Änderung für alle Verkehrsteilnehmer. Auf der Friedhofsstraße wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert.
Die neue Regel gilt für den Abschnitt zwischen der Einmündung der Hauptstraße und der Einmündung zum Festplatz.
Zusätzlich wird am Beginn der Friedhofstraße/Hauptstraße am Friedhof/Festplatz vorbei bis zum Kindergarten ein dauerhaftes absolutes Halteverbot aufgebracht.
Damit entfällt die bisherige zeitliche Begrenzung. Durch das Halteverbot soll der Bereich übersichtlicher und sicherer werden, besonders für Fußgänger und Fahrzeuge, die dort ein- oder ausfahren.
Die verkehrsrechtliche Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrsschilder wirksam.
Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmer, die neuen Regelungen zu beachten und Rücksicht zu nehmen.