An den Bürgermeister wurde die Frage herangetragen, ob eine Änderung des Berechnungsfaktors bei der Niederschlagsbewässerung bei zertifizierten Porenpflastersteinen möglich ist. Dies wurde von der Verwaltung geprüft und auf Grund technischer Weiterentwicklungen werden künftig zertifizierte Porenpflastersteine mit einem niedrigeren Faktor berechnet. Sollten Sie Pflastersteine verlegt haben, welche nachweislich mit einem Zertifikat als Porenpflastersteine gelten, können Sie dies bei der Gemeindeverwaltung angeben. Die entsprechende Faktorveränderung wird dann bei der Niederschlagswasserberechnung 2024 berücksichtigt.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder für die Abgabe Ihres Zertifikats an Frau Franke, Steueramt, Zimmer Nr. 6.