Infolge des Eschentriebsterbens ist mit herabfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen zu rechnen. Der Bereich wird zur Sicherheit durch Hinweisschilder gekennzeichnet.
Laut Bayerischen Verfassung, Artikel 141, Abs. 3, hat jeder das Recht auf Betreten des Waldes. Dies ist jetzt allerdings mit erheblichen Gefahren verbunden. Wir empfehlen daher in anderen Bereichen Erholung zu suchen.
Bitte in diesem Gebiet die gekennzeichneten Wege nicht verlassen. Das Betreten des Waldes geschieht auf eigene Gefahr (Bundeswaldgesetz § 14).