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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 15/2023
Amtliche Nachrichten
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Das Einwohnermeldamt informiert

-> Eintragung von Übermittlungssperren in das Melderegister

Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das Bundesmeldegesetz die Weitergabe von persönlichen Daten aus dem Melderegister. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, dieser Weitergabe zu widersprechen. Dazu wird auf Antrag eine Übermittlungssperre eingetragen. Diese Eintragung ist gebührenfrei und gilt bis auf Widerruf. Bereits bestehende Übermittlungssperren behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Folgende Übermittlungssperren sind möglich:

Religionsgesellschaft des Ehegatten

Alters- oder Ehejubiläum

Parteien, Wählergruppen und andere im Zusammenhang mit Wahlen

Adressbuchverlage

Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Bitte beachten Sie, dass die Sperre für die Veröffentlichung von Ehejubiläen (zum Beispiel im Röthleiner Amtsboten) nur wirkt, wenn sie für beide Ehegatten eingetragen ist. Es ist also die Unterschrift von beiden Ehegatten erforderlich.