Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 15/2025
Amtliche Nachrichten
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Hinweis: Geschwindigkeitsverstoß im verkehrsberuhigten Bereich:
Im verkehrsberuhigten Bereich „Am Weinberg“ Ortsteil Hirschfeld werden immer wieder Überschreitungen der zulässigen Schrittgeschwindigkeit von Anwohnern gemeldet. Wir weisen darauf hin, das verkehrsberuhigte Zonen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden dienen, insbesondere der Fußgängerinnen und Fußgänger, und sind durch klare Regelungen gemäß § 42 Abs. 3 StVO gekennzeichnet. Dies gilt gleichermaßen für Röthlein und Heidenfeld.
Verhaltensregeln:
- Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden
- Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.
- Der Fußverkehr darf den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
- Fahrzeuge müssen innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden. Ausgenommen ist davon das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
- Der Fußverkehr darf die ganze Straßenbreite benutzen. Spielende Kinder sind überall erlaubt
Die Einhaltung der Geschwindigkeit in diesen Bereichen ist essenziell, um Konflikte und Gefährdungen zu vermeiden. Eine Überschreitung stellt daher eine ordnungswidrige Handlung dar und kann entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen.
Gemeinde Röthlein