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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 15/2025
Amtliche Nachrichten
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Bekanntmachung „Solarkraftwerk Hirschfeld Gernacher Straße“

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung des Bebauungsplans „Solarkraftwerk Hirschfeld

Gernacher Straße“ der Gemeinde Röthlein, Gemeindeteil Hirschfeld; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.06.2025 den Bebauungsplan „Solarkraftwerk Hirschfeld Gernacher Straße“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage, zur Nutzung erneuerbarer Energien für die öffentliche Stromversorgung, ermöglicht werden.

Der Bebauungsplan umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 802, 803, 804, 805, 806, 807, 808, 809, 810, 811 und 812 der Gemarkung Hirschfeld. Die genaue Abgrenzung ist dem beigefügten Lageplan vom 03.06.2025 zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil der Bekanntmachung.

Der Planentwurf nebst Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 03.06.2025 wird in der Zeit vom

Montag, den 21.07.2025 - Freitag, den 22.08.2025

auf der Internetseite der Gemeinde Röthlein (www.roethlein.de) unter der Rubrik

„Bürgerservice / Bauen&Wohnen / Bebauungsplan / Solarkraftwerk Hirschfeld Gernacher Straße“ und unter

https://www.roethlein.de/bebauungsplan.jsp

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich eingestellt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung mit den Unterlagen ist auch im Internet unter (www.bauleitplanung.bayern.de) auf dem Zentralen Landesportal Bayern in der Bauleitplanung veröffentlicht.

Zusätzlich sind die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Gemeindeteil Röthlein, Elmußweg 1, I. Stock, Zimmer Nr. 8, öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt. Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr; Dienstag und Donnerstag von 13.30 - 17.00 Uhr) sowie außerhalb der Öffnungszeiten, aber während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung, nach Terminvereinbarung möglich. Dort wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert. Es besteht Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden können.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Röthlein, den 14.07.2025
Gemeinde Röthlein
Peter Gehring
1. Bürgermeister
Plan hierzu siehe Seite ...