1. Änderung und Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplanes „Solarkraftwerk Heidenfeld - Ost“ der Gemeinde Röthlein, Gemeindeteil Heidenfeld;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
I.
Der Gemeinderat Röthlein hat in der Sitzung am 01.07.2026 folgenden Aufstellungsbeschluss gefasst:
Der Gemeinderat der Gemeinde Röthlein beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung und Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplans „Solarkraftwerk Heidenfeld-Ost“ in der Gemarkung Heidenfeld im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB.
Die Änderung und Aufhebung eines Teilbereichs ist erforderlich, da ein Teil des Grundstücks Fl.-Nr. 849 für einen öffentlichen Radweg benötigt wird. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst einen Teilbereich des Grundstücks Flur-Nr. 849, Gemarkung Heidenfeld.
Der Lageplan der Gemeinde Röthlein vom 01.07.2026 mit der Kennzeichnung der räumlichen Abgrenzung des Änderungsbereichs ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
II.
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Abgrenzung ergibt sich aus den beigefügten Lageplan vom 01.07.2026 (ohne Maßstab). Dieser ist Bestandteil der Bekanntmachung.