1. Änderung und Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplanes „Solarkraftwerk Heidenfeld - Ost“ der Gemeinde Röthlein, Gemeindeteil Heidenfeld;
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Röthlein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.07.2026 den Entwurf der 1. Änderung und Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplanes „Solarkraftwerk Heidenfeld - Ost“ einschließlich textlicher Begründung in der Fassung vom 01.07.2026 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich des Grundstücks Fl.-Nr. 849 der Gemarkung Heidenfeld. Die genaue Abgrenzung des Planungsgebietes ist dem beigefügten Lageplan der Gemeinde Röthlein vom 01.07.2026 zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Das Bauleitplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen.
Entsprechend den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB wird der Planentwurf nebst Begründung in der Zeit vom
Freitag, den 17.07.2026 bis einschl. Dienstag, den 18.08.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Röthlein (www.roethlein.de) unter der Rubrik „Bürgerservice / Bauen&Wohnen / Bebauungsplan / 1. Änderung und Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplanes „Solarkraftwerk Heidenfeld – Ost“ zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht ist auch im Internet unter (www.bauleitplanung.bayern.de) auf dem Zentralen Landesportal Bayern in der Bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich sind die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Gemeindeteil Röthlein, Elmußweg 1, I. Stock, Zimmer Nr. 8, öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt. Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr; Dienstag und Donnerstag von 13.30 - 17.00 Uhr) sowie außerhalb der Öffnungszeiten, aber während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung, nach Terminvereinbarung möglich. Dort wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert. Es besteht Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.