der Satzung über die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Röthlein vom 10.09.1997 über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Vorkaufssatzung)
I.
Die vom Gemeinderat Röthlein in der Sitzung am 28.03.2023 unter TOP 6.2 beschlossene Satzung wird hiermit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften amtlich bekannt gemacht:
Satzung
über die Aufhebung
der Satzung der Gemeinde Röthlein vom 10.09.1997
über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB
(Vorkaufssatzung)
Die Gemeinde Röthlein erlässt aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches - BauGB - folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung der Gemeinde Röthlein vom 10.09.1997 über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts (Vorkaufssatzung) nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird aufgehoben.
§ 2
Die Satzung tritt am Tag ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
II.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Satzung während ihrer Geltungsdauer in der Gemeindeverwaltung - Rathaus -, Elmußweg 1, I. Stock, Zimmer-Nr. 8, 97520 Röthlein, zur Einsichtnahme bereitgehalten wird. Auf Verlangen werden Abschriften oder Ablichtungen erteilt.