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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 16/2026
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten - Aus der Gemeinderatssitzung vom 01.07.2026

Gemeinderat diskutiert über Solarkraftwerk, Kindergärtenbeiträge und Zuschüsse für die Schulkindbetreuung

Die aktuelle Sitzung des Röthleiner Gemeinderats bot Diskussionspotential. Im Mittelpunkt stand die Entwicklung der Kindergartenbeiträge, eine Petition von Schülereltern zur beitragspflichtigen Betreuung der Erst- und Zweitklässler im Kindergarten und die Änderung des Bebauungsplans für ein „Sondergebiet Photovoltaik“.

Den Auftakt machte der Tagesordnungspunkt zur Änderung des Bebauungsplans „Solarkraftwerk Heidenfeld-Ost“ – vorgestellt vom Planer Arthur Metz. Wie der Architekt erläuterte, wird im Zuge des Ausbaus der Bundesstraße 286 ein gut 100 Quadratmeter großer, unbebauter Teilbereich des als „Sondergebiet Photovoltaik“ ausgewiesenen Areals für einen öffentlichen Radweg benötigt. Es ist daher erforderlich, dass der Gemeinderat der Änderung des bestehenden Bebauungsplans und damit verbunden der Herausnahme des Teilbereichs und der Aufhebung der dortigen Festsetzungen zustimmt. Wie Metz weiter ausführte, werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, allerdings muss in diesem Zusammenhang die geplante Randeingrünung verschoben, respektive begradigt werden. Wie das Ratsgremium anschließend bei drei Gegenstimmen beschloss, wird der geänderte Planentwurf nun im vereinfachten Verfahren einen Monat erneut öffentlich ausgelegt, sowie betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt, um etwaigen Anregungen und Bedenken Raum zu geben. Anschließend steht nach einer Abwägung der möglicherweise eingegangener Stellungsnahmen der finale Änderungsbeschluss auf der gemeindlichen Tagesordnung.

Außerdem informierte Bürgermeister Peter Gehring über den Submissionstermin im Rahmen des VGV-Verfahrens zur Sanierung und Erweiterung des ehemaligen Heidenfelder Gasthofes „Goldenes Kreuz“, besser bekannt als Rehberger. Wie Gehring ausführte, hat sich das Vergabegremium bei einem äußerst „knappen“ Bewertungsergebnis für das Architekturbüro Wiener und Wolf aus Karlstadt entschieden, das nun nach einstimmigen Ratsvotum in den ersten drei Leistungsphasen mit der Objekt- und Freianlagenplanung beauftragt wird; die weiteren Leistungsphasen werden laut Bürgermeister dann sukzessive beauftragt.

Weiter berichtete der Bürgermeister, dass es im Zuge eines starken Gewitters zu erheblichen Baumschäden gekommen sei und außerdem im Rathaus ein Wasserschaden entstanden sei. Abschließend gab Florian Kreß eine Beschwerde der Siebener weiter. So sei es wohl im Zuge von Bauarbeiten zu Entfernungen von Grenzsteinen gekommen, die nun herumlägen. Eine Ordnungswidrigkeit, wie Gehring klarstellte, die der Verwaltung umgehend gemeldet werden sollten.

Intensiv wurde dann über die Entwicklung der Finanzlage der drei Kindertageseinrichtungen diskutiert, die Kämmerer Alexander Wächter vorstellte. Aktuell erfolgt die Finanzierung überwiegend durch staatliche und kommunale Fördermittel. Ergänzend erhalten die Einrichtungen Boni für Qualität und Personal, sowie eine Förderung für Teamkräfte und aktuell noch den staatlichen Elternbeitragszuschuss von 100 Euro pro Regelkind und Monat. Darüber hinaus verfügen die Träger über eigene Einnahmen, die über Elternbeiträge, Spenden und Aktionen generiert werden. Die sogenannte kindbezogene Förderung von Freistaat und Gemeinde hängt von den Buchungsstunden ab, die wiederum je nach Anzahl der Kinder, Betreuungsumfang- und aufwand unterschiedlich gewichtet werden. Für die Großgemeinde fielen im Jahr 2025 rund 1.540 gewichtete Buchungsstunden und knapp 1.2 Millionen Euro an Förderungen an, die nahezu fifty-fifty von Freistaat und Kommune geleistet wurden. Dennoch entsteht jedes Jahr ein Defizit, das die Gemeinde unter festgelegten kostenoptimierenden Voraussetzungen ausgleicht und außerdem noch Unterstützungskräfte, wie Praktikanten oder FSJler fördert.

Mit der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ändern sich einige Dinge. So fallen ab 2027 der Elternbeitragszuschuss und der Personal-Bonus weg, dafür wird der Qualitätsbonus schrittweise erhöht und ausgeweitet. Für die Kommunen entstehen laut bayerischem Staatsministerium keine zusätzlichen Belastungen, da die Mittel im Staatshaushalt nur „umgeschichtet“ werden. Während sich 2027 auf Basis der Buchungszahlen von 2026 für Röthlein noch ein Minus von knapp 16.000 Euro der staatlichen Förderung durch diese Reformen ergibt, erhöht sich in den Folgejahren der gesamte staatliche Förderanteil durch den steigenden Qualitätsbonus: Im Jahr 2028 liegt die Mehrung bei 86.000 Euro, 2029 bei rund 88.500 Euro. Kommt das alles wie geplant, verbessert sich die Förderkulisse durch diese Neuregelungen in den nächsten Jahren, hängt aber dafür noch stärker an den tatsächlich gewichteten Buchungszeiten. Abhängig von Entscheidungen bezüglich der Gestaltung der Kindergartenbeiträge könnten auch weiterhin Defizite entstehen.

Außerdem lag ein Schreiben mit Unterschriften auf dem Ratstisch, das für eine Beitragsgleichstellung oder Bezuschussung der Schulkindbetreuung warb. Kurz zur Erläuterung: Während die dritten und vierten Klassen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Schulgebäude beitragsfrei betreut werden, werden aktuell 30 jüngere Schulkinder beitragspflichtig im Röthleiner oder Heidenfelder Kindergarten betreut – eine Übergangslösung bis der Sanierungsprozess in der Grundschule voraussichtlich 2028 abgeschlossen ist. Je nach Betreuungszeitraum werden da bis zu 175 Euro ohne Essen fällig - für viele Eltern, so auch der Tenor Betroffener im Gremium, schwer stemmbar. Aktuell schießen Gemeinde und Freistaat, wie Christian Knaup nachfragte, je 20.000 Euro zu. Mit Blick auf eine möglicherweise „gefühlte Ungerechtigkeit“ schlug Martina Braum vor, gegebenenfalls den Zuschuss anzuheben. Zudem monierte Vanessa Weiershäuser, dass Eltern schon im März lange vor dem neuen Schuljahr entscheiden müssen, ob und welche Betreuungszeiten gebraucht werden – aus verschiedensten Planungsgründen, wie Gehring erläuterte.

Letztendlich wurde kein Beschluss gefasst. Zeitnah müssen nun zwei Fragen geklärt werden: Kann es sich die Gemeinde auf lange Sicht leisten, die weggefallene Elternbeitragsbezuschussung zu übernehmen und entscheidet sich das Gremium übergangsweise für eine Bezuschussung der Schulkindbetreuung bei den ersten und zweiten Klassen.

Bericht: Daniela Schneider