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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 17/2024
Amtliche Nachrichten
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 09.04.24

Sand- und Kiesabbau, Wahlentschädigung und Baumaßnahmen

Der Gemeinderat tagte diesmal in kleiner, knapp beschlussfähiger Runde, wie Bürgermeister Peter Gehring zu Sitzungsbeginn feststellte.

Denn Auftakt machten wie gewohnt die Baugesuche: In Röthlein ging es um die Erstellung von drei Parkplätzen vor einem Mehrfamilienhaus außerhalb des Bebauungsplans, die Geschäftsleiter Simon Göbel in der letzten Sitzung bereits vorgestellt hatte. Damals hatten die Ratsmitglieder mehrheitlich gefordert, mögliche Alternativen – schräge Einfahrt oder hinter dem Haus – mit der Bauherrin zu diskutieren. Wie sich nun laut Göbel herauskristallisiert hat, gibt es mehrere ähnlich gelagerte Fälle, die schon früher, weil genehmigungsfrei ohne Ratsbeschluss im Umgebungsbereich umgesetzt wurden. Und so ist eine Entscheidung des Gremiums, wie Gehring informierte, nicht nötig.

Mehrheitlich genehmigt wurde dann der Bau einer Garage in Röthlein, die zusätzlich zu einer bereits bestehenden Garage errichtet werden soll. Wie der Bauherr schriftlich mitteilte, wird die Zufahrt mit Rasengittersteinen ausgeführt, darüber hinaus soll die asphaltierte Fläche vor der Doppelgarage durch Rasengittersteinverlegung entsiegelt werden. Die Nachbarunterschriften liegen vor, allerdings entschied das Gremium, dass der positive Bescheid erst ergeht, wenn auch die vorgeschriebene Einhaltung der Geschossflächenzahl nachgewiesen wird. Im Röthleiner Baugebiet an der Tränke wurde für den Bau eines Gartenhauses eine Befreiung der Baugrenze in Aussicht gestellt und in Heidenfeld der Bau eines Carports vor einer Garage genehmigt; vorausgesetzt es wird auf eine Seitenverkleidung verzichtet und die Höhe von Carport und Garage werden angeglichen.

Außerdem wurde die Entschädigung für die Wahlhelfenden der Europawahl im Juni 2024 festgelegt: Wahlvorsteher, Schriftführer sowie deren Stellvertreter erhalten pauschal 45 Euro, Beisitzer 35 Euro.

Weiter ging es dann mit dem geplanten Bau zweier Hallen für gemeindliche Maschinen des Bauhofs in Röthlein und Heidenfeld. Im Haushalt sind für diese Maßnahmen insgesamt 200.000 Euro eingestellt, wie Bürgermeister Gehring erklärte. Die Verwaltung favorisiert im ersten Schritt den Bau einer Halle am gemeindlichen Bauhof in Röthlein für die Unterbringung der Gerätschaften. Die Kostenschätzung liegt bei 250.000 Euro, darin sind Elektrik, Blitzschutz und Hofbefestigung noch nicht inkludiert, die voraussichtliche Bauzeit bezifferte der Bürgermeister auf etwa vier Monaten. Der Hallenbau in der Deponie in Heidenfeld erfolgt dann in einem zweiten Schritt, gerne auch mit der Integration von den Holzlagerplätzen, die sich aktuell am Schlittenberg befinden.

Letztendlich votierte das Gremium einstimmig für die Erteilung eines Auftrags an die Verwaltung für weitere interne Planungen; vorausgesetzt wird, wie Martina Braum insistierte, eine langfristige Perspektivplanung mit ordentlicher Konzepterstellung, auch für die Lagerung des Equipments des Vereinsrings.

Abschließend gab der Bürgermeister bekannt, dass die zusätzlich einberaumte Sitzung am kommenden Dienstag, 16. April zur Behandlung des Bürgerantrags zur geplanten Gestaltungssatzung verschoben werden muss. Der Grund: das Planungsbüro ist noch nicht fertig mit der Erstellung eines Entwurfes von Gestaltungssatzung und Leitfaden auf Grundlage der Empfehlungen einer eingesetzten Beratungsgruppe.

Längere Diskussionen entstanden in der jüngsten Gemeinderatssitzung zum geplanten Kies- und Sandabbau der Firma Beuerlein. Wie der Bürgermeister erläuterte, plant das Unternehmen den Abbau auf einer aktuell noch als Ackerland genutzten, im Flächennutzungsplan für „Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen“ ausgewiesen Fläche 500 Meter südwestlich von Heidenfeld. Laut Erläuterungsbericht der Firma Beuerlein beträgt die Abbaufläche 150 Meter entfernt von der Kläranlage knapp zwei Hektar und die Gesamtabbaumenge etwa 215.000 Tonnen; jährlich geplant ist laut Firma der Abbau von etwa 60.000 bis 80.000 Tonnen.

Soweit wäre das – so der Tonus im Rat – ja auch in Ordnung, allerdings ist darüber hinaus vor Ort das Waschen des gewonnen Rohstoffs in einer mobilen Aufbereitungsanlage geplant, und – um laut Beuerlein Synergieeffekte zu nutzen – soll dort dazu angeliefertes externes Abbaumaterial aus Röthlein und Rüdenhausen gesiebt und gewaschen werden. Laut Unternehmen werden für Abtransport und Anlieferung maximal 40 LKWs am Tag angegeben, die Erschließung erfolgt über die Kreisstraße SW 1. Geplant ist diese Maßnahme bis Ende 2030, bis Ende 2031 soll dann die Renaturierung zu einem sogenannten „Stillgewässer“ mit Wasserwechselbereichen und einer Röhrichtzone erfolgen.

Durch den geplanten Einsatz einer mobilen Aufbereitungsanlage mit Entnahme und Rückführung von Wasser aus dem Baggersee wird eine wasserschutzrechtliche Genehmigung erforderlich und so wurde vom Landratsamt von Röthlein eine Stellungnahme erbeten.

Und die Formulierung sorgte nun für teils hitzige Diskussionen. Die Ratsmitglieder störten sich an der mobilen Waschanlage und vor allem an der Anlieferung des externen Materials, auch weil ja bereits fünf Kilometer entfernt in Fahr eine weitere Anlage der Firma steht, wie Martina Braum betonte. Befürchtet wurde ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, die Zerstörung von Zufahrtswegen und damit verbunden eine Staub- und Lärmbelästigung (Jürgen Lorenz) und eine Beeinträchtigung für das dort ausgewiesene europäische Vogelschutzgebiet und das benachbarte Naturschutzgebiet, sowie eine Verletzung des im Baurecht verankerten Minimierungsgebotes durch die Anlieferung von Fremdmaterial, ohne die, rechnete Detlev Reusch vor, die „reine Ausbeute“ wohl weit vor 2030 abgeschlossen wäre.

Bürgermeister Gehring plädierte im Namen der Verwaltung, dass die Fläche nach Abschluss der Maßnahme nicht wie im Flächennutzungsplan festgelegt als Gewässer renaturiert wird, sondern aufgefüllt wird, auch wenn die bis dato wohl gute Bodenbonität nach der Verfüllung nicht mehr erreicht wird. Zudem wies Gehring darauf hin, dass ihm die Diskussionen mit Blick auf frühere Kiesausbeuten in der Großgemeinde doch etwas „unverhältnismäßig erscheine“ und es in der Stellungnahme stichhaltige Gründe für den kritischen Einspruch braucht.

Und so beschloss das Gremium dann einstimmig, zum geplanten Abbau kein Veto einzulegen, gegen die geplante Fremdanlieferung- und behandlung von Material dann aber schon. Zudem soll ein Hinweis auf die fünf Kilometer entfernte Waschanlage Beuerleins in Fahr und dazu die Forderung nach einer, wie es Reusch nannte, Störvolumenminimierung inkludiert werden, die quasi die „Laufzeit“ begrenzt. Des Weiteren lehnt die Gemeinde die geplante Renaturierung ab und fordert die komplette Wiederauffüllung des Grundstücks nach der Ausbeute, sowie den Abschluss einer Vereinbarung für die Nutzung von Straßen und Wegen, die nach Abschluss der Maßnahme auf Kosten der Firma Beuerleins wieder in den vorherigen Zustand zurückzusetzen sind, außerdem ist dafür zu sorgen, dass die Wege und Straßen nicht verschmutzt werden.

Bericht: Daniela Schneider