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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 18/2023
Amtliche Nachrichten
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Grundsteuer und Gewerbesteuer

Einhebetermin für die zweite Rate am 15. Mai 2023

Wir erinnern all diejenigen, die sich bei der Grundsteuer für die vierteljährliche Ratenzahlung entschieden haben, an die zum 15.05.2023 fällige zweite Rate der Grundsteuer 2023.

Soweit der Gemeinde kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Selbstzahler um Einhaltung des Zahlungstermins gebeten.

Die Gewerbebetriebe, für die eine Gewerbesteuervorauszahlung festgesetzt ist, werden gebeten die zweite Vorauszahlungsrate für das laufende Jahr rechtzeitig zu überweisen, sofern der Gemeindekasse noch kein Sepa-Lastschriftmandat erteil wurde.

Die Finanzabteilung