Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich möchte heute eine Frage beantworten, die uns von einem Bürger unserer Gemeinde gestellt wurde: Warum setzt die Gemeinde keine Rasentrimmer mehr an den Grundstücksgrenzen ein?
Bisher haben wir bei den Baugebieten mit Ausgleichsflächen beim Rasenmähen mit einem Rasentrimmer an den direkten Einfriedungen zu den Wohngrundstücken gearbeitet. Allerdings gab es hier Schadensersatzforderungen, weil dadurch die Einfriedungen beschädigt wurden, und Beschwerden, weil durch den Trimmer Grüngut auf die Grundstücke gelangt ist.
Um diesen Problemen entgegenzuwirken, wird die Gemeinde nun nur noch den Rasenmäher einsetzen. Die Ausgleichsflächen dürfen aus Gründen des Naturschutzes und der Artenvielfalt meist nur zweimal im Jahr gemäht werden und zwar Ende Juni und Anfang Oktober. Als Entgegenkommen wird von der Gemeinde eine Rasenmäherbreite, nach den zeitlichen Möglichkeiten, freigehalten.
Wir sind uns bewusst, dass diese Maßnahme Veränderungen für die Eigentümer mit sich bringt. Deshalb wird die Gemeinde bis auf Widerruf tolerieren, dass Eigentümer bis zu 50cm Abstand von ihren Grundstücksgrenzen auf Gemeindegrund weitere Pflegemaßnahmen durchführen. Es kann hier leider nicht für jedes Grundstück eine Einzelfallregelung erfolgen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen, dass wir durch diese Maßnahme sowohl den Schutz der Umwelt und der Artenvielfalt als auch die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen können.
Herzliche Grüße