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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 19/2024
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Einhebetermin für die zweite Rate am 15. Mai 2024

Wir erinnern all diejenigen, die sich bei der Grundsteuer für die vierteljährliche Ratenzahlung entschieden haben, an die zum 15.05.2024 fällige zweite Rate der Grundsteuer 2024.

Soweit der Gemeinde kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Selbstzahler um Einhaltung des Zahlungstermins gebeten.

Die Gewerbebetriebe, für die eine Gewerbesteuervorauszahlung festgesetzt ist, werden gebeten die zweite Vorauszahlungsrate für das laufende Jahr rechtzeitig zu überweisen, sofern der Gemeindekasse noch kein Sepa-Lastschriftmandat erteil wurde.

Die Finanzabteilung