Anordnung zur Schaffung weiterer Parkplätze in der Straße „Am Auwald“, Gemeindeteil Röthlein
I. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird Am Auwald, Gemeindeteil Röthlein, auf öffentlichem Grund in den drei Stichstraßen lt. beiliegendem Plan die Errichtung von jeweils einem Parkplatz angeordnet. Die Maßnahme wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 06.12.2022 beschlossen.
II. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Röthlein.
III. Die verkehrsrechtliche Anordnung wird mit der Errichtung der Parkplätze wirksam.