Wichtige Hinweise zur Erinnerung an alle Grundstückseigentümer bzw. Gebührenpflichtige!
In Vorbereitung der Abwassergebührenberechnung für das Jahr 2025 möchten wir Sie daran erinnern, alle baulichen Veränderungen bei der Versiegelung und Entwässerung der Flächen auf Ihrem Grundstück mithilfe des Formulars „Datenerhebung niederschlagsrelevante Flächen“ der Gemeinde zu melden.
Eine regelmäßige Prüfung der Angaben behält sich die Gemeinde vor.
Weiterhin sind auch neu installierte Gartenwasser-Abzugszähler rechtzeitig anzuzeigen. Dazu verwenden Sie bitte das entsprechende Formular.
Auf unserer Homepage www.roethlein.de finden Sie alle genannten Formulare unter „Abwassergebühren“.