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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 20/2025
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten - Aus der Gemeinderatssitzung vom 09.09.2025

Kommunale Stellplatz- und Spielplatzpflicht für die Großgemeinde

Neben der Machbarkeitsstudie für den „Rehberger“ standen in der jüngsten Gemeinderatssitzung Baugesuche, Satzungen und Vergaben auf dem Programm.

Die Baugesuche – ein Einfamilienhaus in Heidenfeld und eine Gerätehalle in Röthlein - gingen schnell über die Bühne; in beiden Anträgen folgte das Gremium den Empfehlungen der Verwaltung und erteilte einstimmig das Einvernehmen.

Etwas länger dauerten die Diskussionen über Stellplatz- und Spielplatzpflicht. Durch die Novelle der Bayerischen Bauordnung durch das sogenannte erste bayerische Modernisierungsgesetz fällt nämlich ab Oktober die staatliche Stellplatz- und auch Spielplatzpflicht weg. Beides können nun die Kommune selbst – gegebenenfalls per Satzung - regeln.

Wie Geschäftsleiter Simon Göbel erklärte, habe sich die Verwaltung bei der möglichen Einführung einer kommunalen Stellplatzpflicht per Satzung aus Gründen der Rechtssicherheit an die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages gehalten. Allerdings habe man die dort vorgeschlagene Anzahl von zwei auf die, wie Göbel erklärte, in Röthlein bis dato üblichen 1,5 Stellplätze je Wohneinheit reduziert. Außerdem sind in der einstimmig beschlossenen Satzung die Herstellungsmodalitäten und die vertraglich geregelte Ablöse von Stellplätzen enthalten. Eine Ablöse wird immer dann fällig, wenn die Unterbringung von Stellplätzen auf dem Baugrundstück definitiv nicht möglich ist. Die Ablösesumme, die nicht Bestandteil der Satzung ist, wurde auf 6000 Euro pro Stellplatz festgelegt; damit liegt die Gemeinde wohl im landkreisweiten Vergleich im mittleren Kostenbereich.

Ebenfalls per kommunaler Satzung ist nun auch die Kinderspielplatzpflicht geregelt; ebenfalls der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages folgend. Je 25 Quadratmeter Wohnfläche sind 1,5 Quadratmeter Spielplatzfläche nachzuweisen, jedoch mindestens 50 Quadratmeter. Nach kurzer Diskussion über die Höhe der Ablösesumme entschied das Gremium einstimmig, dass in der kommunalen Satzung nun ab der Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten pro Quadratmeter Spielplatzfläche 300 Euro fällig werden.

Beide Satzungen treten ab Oktober 2025 in Kraft. Bestandgebäude haben Bestandsschutz, städtebauliche Satzungen oder Bebauungspläne den Vorrang.

Weiter beschloss das Gremium, die Eingrünung des Baugebiets „An der Sulz“ an die Firma Garten- und Landschaftsbau Seufert (Oberpleichfeld) zu vergeben, die mit gut 97.000 Euro das wirtschaftlichste Angebot gelegt hatte. Und der Auftrag für die Durchführung der Auftragsplanung und die fachtechnischen Begleitung der Kanalsanierung in Hirschfeld ging an das Würzburger Ingenieurbüro Köhl für ein Honorar von 25.000 Euro. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Sanierungsmaßnahme in Höhe von rund 131.000 Euro zur Ausführung zu bringen.

Außerdem informierte Bürgermeister Gehring über eine Petition, in der ein Herr aus Kaufbeuren darauf abzielt, die Hindenburgstraße in Röthlein umzubenennen.

Abschließend erkundigte sich Martina Braum, ob mittlerweile der Parkplatz im Elmuß eingezeichnet wurde. Hier wurde laut Bürgermeister ein Auftrag erteilt. Weiter fragte Florian Kress nach dem Stand der Dinge in punkto Müll. Wie Gehring erklärte, ist mit Veolia ab Oktober ein neues Müllabfuhrunternehmen in der Großgemeinde tätig.