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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 23/2025
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten - Grundsteuer und Gewerbesteuer

Einhebetermin für die vierte Rate am 15. November 2025

Wir erinnern all diejenigen, die sich bei der Grundsteuer für die vierteljährliche Ratenzahlung entschieden haben, an die zum 15.11.2025 fällige vierte Rate der Grundsteuer 2025.

Soweit der Gemeinde noch kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Selbstzahler um Einhaltung des Zahlungstermins gebeten.

Die Gewerbebetriebe, für die eine Gewerbesteuervorauszahlung festgesetzt ist, werden gebeten die vierte Vorauszahlungsrate für das laufende Jahr rechtzeitig zu überweisen, sofern der Gemeinde noch kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde.

Die Finanzabteilung