(Landkreis Schweinfurt)
für das Haushaltsjahr 2023
| 1. | Die von der Verbandsversammlung am 08.05.2023 erlassene Haushaltssatzung für das Jahr 2023 hat das Landratsamt Schweinfurt mit Schreiben vom 23.05.2023 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Sie enthält keine nach Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i.V.m. Art. 67 und Art. 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| 2. | Die Haushaltsatzung wird gemäß Art. 26 Abs. 1 Satz 1 KommZG i.V. mit Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO amtlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung liegen ab dem Tag nach dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus von Schwebheim, Zimmer 11, innerhalb der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht bereit. |
H a u s h a l t s s a t z u n g
des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Unterer Unkenbach“
(Landkreis Schweinfurt)
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der §§ 20 ff. der Verbandssatzung und der Art. 40 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit – KommZG – in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung – GO – erlässt der Zweckverband folgende
H a u s h a l t s s a t z u n g:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 830.500 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 190.000 EUR
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage:
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckter Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf
— 822.400 EUR
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist der Umlagesatz je Abwassereinheit.
Es entfallen auf die Gemeinde Schwebheim — 427.566 EUR
und auf die Gemeinde Röthlein — 394.834 EUR
Investitionsumlage:
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf
— 90.000 EUR
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist der Umlagesatz je Abwassereinheit.
Es entfallen auf die Gemeinde Schwebheim — 46.791 EUR
und auf die Gemeinde Röthlein — 43.209 EUR
als Abschlagszahlung. Die Abrechnung erfolgt jeweils mit der Jahresrechnung des Haushaltsjahres.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf — 100.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.