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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 24/2023
Amtliche Nachrichten
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes Unterer Unkenbach

(Landkreis Schweinfurt)

für das Haushaltsjahr 2023

1.

Die von der Verbandsversammlung am 08.05.2023 erlassene Haushaltssatzung für das Jahr 2023 hat das Landratsamt Schweinfurt mit Schreiben vom 23.05.2023 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Sie enthält keine nach Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i.V.m. Art. 67 und Art. 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.

2.

Die Haushaltsatzung wird gemäß Art. 26 Abs. 1 Satz 1 KommZG i.V. mit Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO amtlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung liegen ab dem Tag nach dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus von Schwebheim, Zimmer 11, innerhalb der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht bereit.

Röthlein, 12.06.2023
Zweckverband Abwasserbeseitigung
„Unterer Unkenbach“
gez. Martin Weth
Verbandsvorsitzender

H a u s h a l t s s a t z u n g

des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Unterer Unkenbach“

(Landkreis Schweinfurt)

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 20 ff. der Verbandssatzung und der Art. 40 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit – KommZG – in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung – GO – erlässt der Zweckverband folgende

H a u s h a l t s s a t z u n g:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  830.500 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  190.000 EUR

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Betriebskostenumlage:

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckter Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf

 —  822.400 EUR

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist der Umlagesatz je Abwassereinheit.

Es entfallen auf die Gemeinde Schwebheim  —  427.566 EUR

und auf die Gemeinde Röthlein  —  394.834 EUR

Investitionsumlage:

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf

 —  90.000 EUR

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist der Umlagesatz je Abwassereinheit.

Es entfallen auf die Gemeinde Schwebheim  —  46.791 EUR

und auf die Gemeinde Röthlein  —  43.209 EUR

als Abschlagszahlung. Die Abrechnung erfolgt jeweils mit der Jahresrechnung des Haushaltsjahres.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  —  100.000 EUR

festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Heidenfeld, 08.05.2023
ZWECKVERBAND ZUR ABWASSERBESEITIGUNG
„UNTERER UNKENBACH“
gez. Martin Weth
Verbandsvorsitzender