Wir erinnern all diejenigen, die sich bei der Grundsteuer für die jährliche Zahlung entschieden haben, an die zum 01.07.2024 fällige Grundsteuer für 2024.
Soweit der Gemeinde kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Selbstzahler um Einhaltung des Zahlungstermins gebeten.