des Aufstellungsbeschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplans "Solarkraftwerk am Bienenhaus" zur Ausweisung eines Baugebiets mit der baulichen Nutzung sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik" auf den Grundstücken Flur-Nrn. 764 der Gemarkung Heidenfeld
sowie
der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die Aufstellung eines Bebauungsplans „Solarkraftwerk Röthlein-Heidenfeld“ zur Ausweisung eines Baugebiets mit der baulichen Nutzung sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auf den Grundstücken Lur-Nrn. 764, 930 und 931 der Gemarkung Heidenfeld
Der Gemeinderat Röthlein hat in der Sitzung am 18.06.2024 folgenden Aufstellungsbeschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt den Aufstellungsbeschluss gefasst in der Sitzung am 13.06.2023 unter TOP 3, öffentlich, aufzuheben und folgenden neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen:
Der Gemeinderat Röthlein beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk am Bienenhaus“ in der Gemarkung Heidenfeld.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück Flur-Nr. 764 der Gemarkung Heidenfeld. Der Lageplan vom 18.06.2024 mit der Kennzeichnung der räumlichen Abgrenzung des Geltungsbereichs ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Das Baugebiet ermöglicht die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung regenerativer, klimaneutraler Energie. Es wird deshalb als „sonstiges Sondergebiet“ (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen sowie die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) und die frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 Abs.1 BauGB) durchzuführen.
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Abgrenzung ergibt sich aus den beigefügten Lageplan vom 18.06.2024 (ohne Maßstab). Dieser ist Bestandteil der Bekanntmachung.