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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 27/2024
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Die Gemeinde Röthlein weist alle Grundstückseigentümer darauf hin, dass die Frist für die Beantragung von Fördermitteln für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher bald endet. Bis zum 31. Juli 2024 können noch Anträge eingereicht werden, und die Umsetzung der genehmigten Vorhaben muss bis zum 31. Juli 2025 erfolgen. Diese Maßnahme dient dazu, den Energiebedarf im Gemeindegebiet nachhaltig zu senken.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Grundstücken in Röthlein, die ihre Immobilien innerhalb der Ortschaft mit Photovoltaikanlagen oder Stromspeichern ausrüsten möchten. Es wird die Neuinstallation von Anlagen mit einer Leistung von mindestens 2 kWp gefördert, wobei 50 € pro kWp min. 50 € und maximal 500€ pro Immobilie und Jahr gewährt werden.

Zusätzliche Förderung für Stromspeicher

Die Installation von Stromspeichern mit einer Kapazität von mindestens 4 kWh wird ebenfalls unterstützt, sowohl für neue als auch für bestehende Anlagen. Hierfür stellt die Gemeinde eine Pauschalförderung von 250 EUR zur Verfügung.

Was müssen Antragsteller beachten?

Bevor ein Auftrag erteilt wird, muss eine Vereinbarung mit der Gemeinde getroffen werden, die auf der Homepage zur Verfügung steht. Der Eingang bei der Gemeinde muss bis 31.07.2024 erfolgen. Nach Umsetzung ist bis zum 31.07.2025 ein Verwendungsnachweis bei der Gemeinde einzureichen.

Das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link oder bequem über den beigefügten QR-Code:

https://www.roethlein.de/voraussetzungen_pv-anlage_stromspeicher_und_balkonkraftwerk.jsp

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination dieser Gemeindeförderung mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, sofern diese eine Kumulierung erlauben. Antragsteller sollten dies im Vorfeld prüfen.

Haftung und Verantwortung

Die Gemeinde Röthlein übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus geförderten Maßnahmen entstehen könnten. Die Verantwortung für die technische und statische Eignung der Gebäude trägt der Antragsteller.

Kontakt und weitere Informationen

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Götz von der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 09723/9111-13 oder per E-Mail an kasse@roethlein.de zur Verfügung. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Röthlein auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung zu unterstützen.

Verpassen Sie nicht die Chance auf diese einmalige Förderung, und stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor dem Stichtag am 31. Juli 2024!

Peter Gehring
1. Bürgermeister