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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 27/2024
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röthlein;

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Röthlein hat in der öffentlichen Sitzung am 14.05.2024 den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röthlein einschließlich textlicher Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 14.05.2024 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.06.2024 wurde beschlossen, die Fläche A1 um ein Grundstück zu ergänzen.

Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung für folgende Grundstücke von landwirtschaftlicher Nutzfläche zu „Sonderbauflächen – Solarenergie, Nutzung erneuerbarer Energien“ geändert werden:

- Fläche A1 im Lageplan:

Flur-Nrn. 764 und 779, sowie 778 (Teilfläche) der Gemarkung Heidenfeld

- Fläche A3 im Lageplan:

Flur-Nrn. 845 (Teilfläche), 846, 847, 848, 849, 858, 859, 860, 861, 862, 863, 864 (Teilfläche), 866, 867, 869 (Teilfläche) in der Gemarkung Heidenfeld

- Fläche A4 im Lageplan:

Flur-Nrn. 802, 803, 804, 805, 806, 807, 808, 809, 810, 811 und 812 der Gemarkung Hirschfeld

- Fläche A5 im Lageplan:

Flur-Nrn. 937 (Teilfläche), 937/1, 938 (Teilfläche), 939, 942 (Teilfläche), der Gemarkung Hirschfeld

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem beiliegenden Lageplan der Gemeindeverwaltung Röthlein vom 18.06.2024 zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil der Bekanntmachung.

Entsprechend den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB wird der Planentwurf nebst Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschl. 09.08.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Röthlein (www.roethlein.de) unter der Rubrik „Bürgerservice / Bauen&Wohnen / Flächennutzungsplan“ und unter

https://www.roethlein.de/flaechennutzungsplan.jsp

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich eingestellt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung mit den Unterlagen ist auch im Internet unter (www.bauleitplanung.bayern.de) auf dem Zentralen Landesportal Bayern in der Bauleitplanung veröffentlicht.

Zusätzlich sind die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Gemeindeteil Röthlein, Elmußweg 1, I. Stock, Zimmer Nr. 8, öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt. Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr; Dienstag und Donnerstag von 13.30 - 17.00 Uhr) sowie außerhalb der Öffnungszeiten, aber während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung, nach Terminvereinbarung möglich. Dort wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert. Es besteht Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden können.

Folgende umweltbezogenen Informationen liegen vor:

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Stellungnahmen liegen ebenfalls aus.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemaß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§3 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Röthlein, 26.06.2024
Gemeinde Röthlein

Peter Gehring
1. Bürgermeister