Sehr geehrte Grundstückseigentümer/innen in der Gemeinde Röthlein, inzwischen liegt Ihnen der Grundsteuerbescheid 2025 vor.
Der neue Grundsteuerbetrag errechnet sich aus dem uns vorliegenden aktuellen Messbetrag vom Finanzamt Schweinfurt (Grundlagenbescheid) und dem vom Gemeinderat neu beschlossenen jeweiligen Hebesatz für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) in Höhe von 370 v.H. sowie dem Hebesatz für Wohn-, Geschäfts- und Baugrundstücke (Grundsteuer B) in Höhe von 290 v.H..
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Höhe des Messbetrages udgl. ausschließlich an die Bewertungsstelle des Finanzamtes Schweinfurt, Tel.-Nr. 09721-29110 (Zentrale).
Unter Angabe Ihres Aktenzeichens werden Sie direkt an die zuständigen Bearbeiter weitergeleitet.
Wir bitten um Beachtung.