Die Gemeinde beabsichtigt den aktuell geltenden Flächennutzungsplan zu ändern. Insbesondere geht’s um das Vorsehen von Flächen für die Solarenergiegewinnung.
Alle Grundstückseigentümer, die sich vorstellen könnten, dass auf ihrem Grundstück eine Freifeldphotovoltaikanlage innerhalb der nächsten 5 Jahren entstehen könnte, werden hiermit aufgerufen, bis 02.09.2022 die im Amtsboten abgedruckte Interessensbekundung auszufüllen und bei der Gemeinde einzureichen.
Vorab ist die Eignung der Flächen über den abgedruckten QR Code zu prüfen.
Inwieweit die gemeldeten Flächen bei der Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt werden können, entscheidet der Gemeinderat.
Bei Fragen steht Ihnen gerne der gemeindliche Bautechniker, Herr Schander (Tel.: 09723 938008 oder E-Mail: bautechnik@roethlein.de) zur Verfügung.