Gemeindestraßen, Wege und Plätze;
Entfernen von Unkraut auf den Gemeindegehwegen
Vollzug der Reinigungsverordnung
In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurden die teilweise stark überwucherten Gehsteige im Gemeindegebiet angesprochen. Die betroffenen Eigentümer werden gebeten ihren Pflichten nachzukommen.
In der von der Gemeinde Röthlein erlassenen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter ist festgelegt, dass zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken die Gehsteige auf eigene Kosten von Gras und Unkraut sowie Moos und Anflug von sonstigen Pflanzen zu befreien haben, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst.
Bitte beachten Sie diese Verordnung.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.