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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 34/2023
Amtliche Nachrichten
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Das Obst an den Bäumen der Streuobstwiesen der Gemeinde Röthlein wird zum Ableeren für die Bürgerinnen und Bürger der Großgemeinde frei gegeben und kann ohne Erlaubnis und auf eigene Gefahr in handelsüblicher Menge geerntet werden.

Lagebeschreibung:

Röthlein:

  • Ortsrandeingrünung südöstlich des Wohngebietes „Am Auwald“
  • Verlängerung „Elmußweg“ gerade auf dem asphaltierten Feldweg 400 m nach dem Wohngebiet „Am Auwald“ auf der linken Seite befindet sich die gemeindliche Streuobstwiese,
  • Streuobstwiese auf der rechten Seite vor der Einfahrt in den Schweinfurter Wald

Heidenfeld:

  • an der gemeindlichen Kleingartenanlage am Wilden See.
  • vor der Gartenabfalldeponie in Heidenfeld

Hirschfeld:

  • Ortsrandeingrünung südöstlich des Wohngebietes „Oberer Herzenberg“

Wir werden wieder einzelne Bäume mit einem Band oder einer gelben Markierung kennzeichnen. Bei den Streuobstwiesen wird dies an den Rändern sein.

Peter Gehring
1. Bürgermeister