Wir erinnern an die zum 01.10.2022 fällige zweite Vorauszahlungsrate für die Kanalbenutzungsgebühren. Soweit der Gemeinde kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Selbstzahler um Einhaltung des Zahlungstermins gebeten.
Die Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühr 2022 erhalten Sie im Februar nächsten Jahres mit den neu festgesetzten Vorauszahlungsraten für 2023.