Soweit der Gemeinde noch kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde, erinnern wir hiermit die Pächter von gemeindlichen Flächen, an die zum 01.10.2022 fälligen Pachtzahlungen. Beachten Sie bitte, dass sich die Pachtpreise auf Grund der Neuverpachtung der Äcker zum 01.10.2021 im Vergleich zum Vorjahr verändert haben.