für die zweite Vorauszahlung am 01. Oktober 2024
Wir erinnern an die zum 01.10.2024 fällige zweite Vorauszahlungsrate für die Kanalbenutzungsgebühren. Soweit der Gemeinde kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Selbstzahler um Einhaltung des Zahlungstermins gebeten.
Die Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühr 2024 erhalten Sie im Februar nächsten Jahres mit den neu festgesetzten Vorauszahlungsraten für 2025.