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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 4/2023
Amtliche Nachrichten
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 10.01.2023

Mit einer umfangreichen Tagesordnung startete der Röthleiner Gemeinderat ins Jahr 2023. Auf dem Ratstisch lagen Entscheidungen über bauliche Maßnahmen und die energiepolitische Entwicklung der Gemeinde.

Die vorliegenden Baugesuche kamen diesmal komplett aus Hirschfeld und betrafen sogar das gleiche, schon ältere Baugebiet „Unterm Wasen - am Thor“ . Beide Anliegen betrafen Bestandsgebäude, die mit Dachgeschossausbau, Dachgauben, Balkonerweiterung und neuem Außenkamin einerseits, andererseits mit der Errichtung einer Doppelgarage mit Gartengeräteraum und eines neuen Balkons, sowie verschiedenen Überdachungen modernisiert und für die Zukunft fit gemacht werden sollen. In beiden Fällen sind außerplanmäßige Befreiungen nötig und so votierte das Gremium gleich zweimal geschlossen für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

Weiter ging es mit der Energieversorgung Röthleins. Schon im vergangenen Jahr hatte die Gemeinde über den Amtsboten nach potentiellen Flächen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen gefragt und insgesamt gut 40 Hektar in den drei Ortsteilen gemeldet bekommen. Die Rückmeldungen ging Bürgermeister Peter Gehring nun Fläche für Fläche mit dem Gemeinderatsgremium durch und stellte dabei auch mit Blick auf die „neuen“ Ratsmitglieder kurz die Verfahrensschritte der Bauleitplanung zur notwendigen Änderung des Flächennutzungsplans vor. Wie Geschäftsleiter Simon Göbel dann erläuterte, ist das Prozedere langwierig. Es dauert Monate und erfordert verschiedene Bekanntmachungen bis dann das fertige Plankonstrukt auf dem Tisch liegt. Punkt eins ist nun erst mal die Festlegung von Flächen für mögliche Photovoltaikanlagen, anschließend steht dann der Aufstellungsbeschluss an.

Für einige Standorte gibt es wohl bereits konkrete Überlegungen, wie Detlev Reusch berichtete. Doch nicht alle Flächen sind geeignet. Manche liegen zu nah an der Wohnbebauung, erreichen die von Ratsgremium und Verwaltung anvisierte fünf Hektar-Grenze nicht oder liegen zu nah am Wald oder Naturschutzflächen. Bei einigen ist eine zeitnahe Erschließung fraglich, weil die technischen Anforderungen aktuell nicht erfüllbar sind oder haben auf das Ortsbild eine negative optische Auswirkung.

Der Tenor im Rat: Lieber einige wenige große Anlagen, als überall kleine. Die Flächen sollen konzentriert zusammengefasst werden; „zerpflücktes“ Stückelwerk ist nicht gewünscht, wie es Andreas Hetterich noch einmal betonte; auch Martina Braum sprach sich für große zusammenhängende Flächen aus.

Letztendlich stimmte der Rat mehrheitlich für die Festlegung einiger großer, zusammenhängender Flächen an der B 286 bei Schwebheim auf Heidenfelder Gemarkung, zwischen Röthlein und Heidenfeld in der Nähe der Streuobstwiese und weiterer Flächen am Hirschfelder Sportplatz, sowie am Hirschfelder Wald in Richtung St. Ludwig.

Passend zum Thema lag dann ein weiteres Mal eine Bekanntmachung aus Schwebheim zur geplanten Errichtung eines Photovoltaik-Solarparks vor. Da die Belange Röthleins nicht tangiert werden, werden dazu keine Stellungnahmen abgegeben.

Anschließend ging es im Gremium um die Neuvergabe der Friedhöfe und die Bestattungsgebühren, wie Bürgermeister Peter Gehring betonte, nicht um die Gebühren für die Grabnutzung, die gerade neu überarbeitet werden.

Nach einstimmigem Votum werden die Friedhöfe in Hirschfeld und Heidenfeld vom Bestattungsunternehmen Hornung betreut, der Röthleiner Friedhof vom Bestatter Helbig. Die Gebührensätze sind für alle drei Friedhöfe identisch und haben sich im Vergleich zur alten Satzung erhöht.

Abschließend standen noch einige Anträge vom Gemeinderat Simon Stock zur Diskussion. Während die Vorschläge Stocks zur Energiewende – öffentlicher Kurzvortrag zum Thema „mögliche Energiekonzepte der Zukunft“, Prüfung des Nutzens von Mini-Windkraftanlagen auf gemeindlichen Gebäuden durch eine Fachfirma und Förderung dieser Mini-Windkraftanlagen nach dem gemeindlichen Fördersatz für Fotovoltaik - beim Gremium mehrheitlich auf Zustimmung stießen, wurde der Antrag zur modifizierten Verpachtung der Angelseen geschlossen abgelehnt. Stock führte hier die seiner Meinung nach unguten Verlagerung des Angelsportes hin zum „Jagd- und Spaßtrieb orientierten Freizeitvergnügen“ an und wünschte eine im Pachtvertrag festgelegte dienliche Bewirtschaftung mit Verzicht auf das sogenannte „Catch and release“ und das übermäßige Anfüttern von Fischen, sowie eine ausgeweitete Verantwortlichkeit von Gemeinde und Vereinsspitzen.

Auch wenn der Antrag im Gremium aus Tierwohlsicht durchaus auf Verständnis stieß, sah der Gemeinderat keinen Mehrwert. Wie Jürgen Lorenz aus eigener Erfahrung erläuterte, regelt der Pachtvertrag zwischen den Anglergemeinschaften und der Gemeinde schon „ziemlich viel“, außerdem müssen sich alle Angelnden eh an die gesetzlichen Vorgaben halten, ein „weiteres Papier“ – so Petra Jakob – würde das nicht regeln.