Auf Grund der Grundsteuerreform hat sich die Bemessungsgrundlage und daraufhin der Messbetrag für das Grundstück und oder Gebäude sowie der gemeindliche Hebesatz geändert. Deshalb erging Anfang Januar an alle Grundstückseigentümer ein neuer Grundsteuerbescheid. Dieser gilt ab dem Jahr 2025 und dessen Folgejahre, soweit sich keine Änderung ergibt.
Bitte beachten Sie, dass sich der zu zahlende Betrag im Vergleich zum Vorjahr geändert haben kann.
Wir erinnern somit all diejenigen, die sich bei der Grundsteuer für die vierteljährliche Ratenzahlung entschieden haben, an die zum 15.02.2025 fällige erste Rate der Grundsteuer für das Jahr 2025.
Soweit der Gemeinde noch kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Selbstzahler um Einhaltung des Zahlungstermins gebeten.
Die Gewerbebetriebe, für die eine Gewerbesteuervorauszahlung festgesetzt ist, werden gebeten die erste Vorauszahlungsrate für das laufende Jahr rechtzeitig zu überweisen, sofern der Gemeindekasse noch kein Sepa-Lastschriftmandat erteil wurde.