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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 4/2026
Amtliche Nachrichten
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Grundsteuer und Gewerbesteuer

Einhebetermin für die erste Rate am 15. Februar 2026

Wir erinnern somit all diejenigen, die sich bei der Grundsteuer für die vierteljährliche Ratenzahlung entschieden haben, an die zum 15.02.2026 fällige erste Rate der Grundsteuer für das Jahr 2026.

Soweit der Gemeinde noch kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Selbstzahler um Einhaltung des Zahlungstermins gebeten.

Die Gewerbebetriebe, für die eine Gewerbesteuervorauszahlung festgesetzt ist, werden gebeten die erste Vorauszahlungsrate für das laufende Jahr rechtzeitig zu überweisen, sofern der Gemeindekasse noch kein Sepa-Lastschriftmandat erteil wurde.

Die Finanzabteüilung