Am 3. Oktober feiern wir den Tag der Deutschen Einheit - ein Tag, der für den Zusammenhalt und die Freiheit in unserem Land steht. Der Fall der Mauer und die Wiedervereinigung Deutschlands markierten nicht nur das Ende der Teilung eines Landes, sondern auch den Beginn einer neuen Ära der Freiheit und Selbstbestimmung. Doch diese Freiheiten, die uns das Grundgesetz sichert, sind nicht selbstverständlich - sie mussten hart erkämpft werden und bedürfen ständiger Pflege. Grundrechte wachsen nicht auf Bäumen.
In den nächsten Wochen bis zum Volkstrauertag werden wir im Amtsboten wöchentlich auf Seite 3. ein Grundrecht aus unserem Grundgesetz hervorheben und erläutern. Zum Auftakt beginnen wir heute mit einem Grundrecht, das eng mit der Deutschen Einheit verknüpft ist und zugleich eine Bedeutung für ganz Europa hat: Artikel 11, der das Recht auf Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet garantiert.
Unsere Grundrechte - Fundament der Demokratie:
Die Grundrechte, die uns das Grundgesetz zusichert, sind die Grundlage unseres friedlichen Zusammenlebens und unserer demokratischen Gesellschaft. Sie garantieren uns Freiheit und Schutz, doch sie sind nicht unantastbar - wir müssen sie pflegen und verteidigen. Genau wie die Deutsche Einheit muss auch die Freiheit, die uns unsere Grundrechte gewähren, stets neu gesichert werden.
In den kommenden Wochen werden wir uns mit weiteren Grundrechten auseinandersetzen, darunter die Unantastbarkeit der Menschenwürde (Artikel 1), die Meinungsfreiheit (Artikel 5) und das Eigentumsrecht (Artikel 14). Diese Rechte sind Eckpfeiler unserer Gesellschaft und verdienen es, im täglichen Leben geschätzt und geschützt zu werden.
Ich lade Sie ein, diese Reise durch unsere Grundrechte mit uns zu gehen, um die Werte zu würdigen, die unser Leben in einem freien, geeinten und friedlichen Deutschland und Europa möglich machen.