Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk am Bienenhaus“ der Gemeinde Röthlein, Gemeindeteil Heidenfeld
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 18.06.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarkraftwerk am Bienenhaus“ gefasst und in der Sitzung am 24.09.2024 den Entwurf für den Bebauungsplan „Solarkraftwerk am Bienenhaus“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage, zur Nutzung erneuerbarer Energien für die öffentliche Stromversorgung, ermöglicht werden.
Der Bebauungsplan umfasst das Grundstück Flur-Nr. 764 der Gemarkung Heidenfeld. Die genaue Abgrenzung ist dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) vom 18.06.2024 zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Der Planentwurf nebst Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 24.09.2024 wird in der Zeit vom
Montag den 14.10.2024 – Freitag, den 15.11.2024
auf der Internetseite der Gemeinde Röthlein (www.roethlein.de) unter der Rubrik
„Bürgerservice / Bauen&Wohnen / Bebauungsplan / Solarkraftwerk am Bienenhaus“ und unter
https://www.roethlein.de/bebauungsplan.jsp
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung mit den Unterlagen ist auch im Internet unter (www.bauleitplanung.bayern.de) auf dem Zentralen Landesportal Bayern in der Bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich sind die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Gemeindeteil Röthlein, Elmußweg 1, I. Stock, Zimmer Nr. 8, öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt. Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr; Dienstag und Donnerstag von 13.30 - 17.00 Uhr) sowie außerhalb der Öffnungszeiten, aber während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung, nach Terminvereinbarung möglich. Dort wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert. Es besteht Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden können.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.