für das Haushaltsjahr 2022
| 1. | Die vom Gemeinderat am 16.12.2021 erlassene Haushaltssatzung für das Jahr 2022 hat das Landratsamt Schweinfurt mit Schreiben vom 04.05.2022 rechtsaufsichtlich gewürdigt. |
| 2. | Die Haushaltsatzung wird gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung amtlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen kann bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Röthlein, Elmußweg 1, 97520 Röthlein, Zimmer 4, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden. |
H A U S H A L T S S A T Z U N G
der Gemeinde Röthlein
(Landkreis Schweinfurt)
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Röthlein folgende
H a u s h a l t s s a t z u n g:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt. Er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 9.827.832 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 7.052.523 Euro
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 7.682.000 festgesetzt (4.532.000 Euro für das Jahr 2023, 1.750.000 Euro für das Jahr 2024 und 1.400.000 Euro für das Jahr 2025).
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen |
|
| Betriebe (A) — 310 v.H. |
| b) | für die übrigen Grundstücke (B) — 310 v.H. |
2. Gewerbesteuer — 400 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.400.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.