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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 42/2022
Amtliche Nachrichten
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Gute Nachrichten zum Thema „Grundsteuer-Reform“

an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer

Bund und Länder haben die Frist zur Abgabe der neuen Grundsteuererklärung verlängert.

Die Finanzminister von Bund und Ländern einigten sich am 13. Oktober 2022 auf eine Verlängerung der Abgabefrist zur neuen Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023.

Die erforderlichen Formulare sind weiterhin während der Öffnungszeiten im Rathaus –Finanzverwaltung- Zimmer 6 erhältlich.

Finanzverwaltung
Gemeinde Röthlein