Einwände gegen die Aufwertungsmaßnahmen in der Klosterstraße
Der Sitzungssaal im Rathaus ist gut gefüllt - ein Großteil der Besucher Heidenfelder, die den geplanten Sanierungsmaßnahmen der Georg-Nickel- und Klosterstraße mit Skepsis gegenüberstehen, wie fünf eingegangene Stellungnahmen zeigen.
Doch worum geht es? Aktuell laufen die Sanierungsmaßnahmen in der Heidenfelder Dorfstraße; in einem zweiten Bauabschnitt sollen nun die Seitenbereiche, sprich die Georg-Nickel-Straße und die Klosterstraße im Rahmen der Städtebauförderung saniert und aufgewertet werden. Asphaltierte, versiegelte Flächen sollen verschwinden, Straßenverlauf und Parkflächen so angelegt werden, dass eine Verkehrsberuhigung eintritt. Grünflächen, Bäume und Leuchten sind geplant, um das doch unattraktive Areal zu verschönern, alles abgestimmt mit anstehenden Kanalsanierungsmaßnahmen.
Eigentlich ein schöner Plan, doch die Anwohner hatten verschiedene Bedenken zur der im März im Amtsboten veröffentlichen Vorentwurfsplanung. Ihre Einwände liegen der Gemeinde vor: Mit Blick auf die geplanten Grünflächen sehen die Anwohner Schwierigkeiten beim Rangieren gerade mit großen Fahrzeugen, dazu werden teilweise die Anzahl wie auch die Standorte der Leuchten und Bäume - Stichwort Verschattung und Wurzelbildung - kritisiert, ebenso die Nähe der geplanten Parkflächen zu den Gebäuden.
Heike Müller vom Schweinfurter Planungsbüro Perleth stellte nun in der Gemeinderatssitzung die aktuelle Entwurfsplanung vor; eingearbeitet sind darin, wie die Landschaftsarchitektin erläuterte, bereits die Einwände der Anwohner, soweit sie nach Möglichkeit berücksichtigt werden konnten, wie Gemeinderat Jürgen Lorenz nachfragte. Nicht alle vorgebrachten Einsprüche konnten, wie Martina Braum wissen wollte, berücksichtigt werden, wurden aber besichtigt und eingehend diskutiert, wie Bürgermeister Peter Gehring klarstellte.
So wurde in der neusten Entwurfsplanung das Grünflächenareal mit der wassergebundenen Decke verkleinert, einige Baum- und Leuchtenstandorte verändert, Wurzelschutz inkludiert, Parkflächen reduziert und die Ausrichtung geändert, sowie Zufahrtsbereiche verbreitert.
Der Straßenbereich ist verkehrsberuhigt, deshalb werden laut Planerin Gehwege nicht gesondert ausgewiesen: alle Nutzer „teilen“ sich quasi im überplanten Bereich die Fläche. Straßenbelag, Entwässerung und Stellplatzmarkierungen werden analog zur Dorfstraße ausgeführt mit Betonsteinpflaster, zweizeiliger Steinrinne und anthrazitgrauer Parkflächenkennzeichnung.
Für die Baumpflanzungen in sogenannten Baumquartieren gab es bereits Abstimmungen mit Bauhofleiter Roland Geis, die Gehölzliste zeigt: es wurde großen Wert auf zukunftsfähige Pflanzen gelegt, die nicht nur für Bienen und Vögel von Nutzen sind, sondern auch dem wandelnden Klima trotzen.
Nach der Vorstellung der Entwurfsplanung nebst Erläuterung und Diskussion war der Gemeinderat gefragt. Es ging um die Entscheidung, ob der eingeschlagene Sanierungsweg so „weitergeht“, wie der Bürgermeister es formulierte.
Und so votierte das Gremium abschließend bei drei Gegenstimmen für die vorgestellte Entwurfsplanung zur Aufwertung der Klosterstraße. Im nächsten Schritt wird nun vom Fachbüro eine Kostenberechnung erstellt und von der Verwaltung die Aufnahme der Maßnahme in die Städtebauförderung beantragt.
Im nächsten Tagesordnungspunkt beschloss der Gemeinderat die vorgestellte „Bedarfsmitteilung Städtebauförderung 2023“ anzuerkennen, entsprechende Mittel werden im Haushalt 2023 eingestellt.
Im August 2022 stellte das Planungsbüro ideenFinden die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen (VU) im Gemeindegebiet vor, die im Rahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) vorgeschrieben sind. Gleichzeitig schlug das Fachbüro in allen drei Ortsteilen Sanierungsgebiete vor.
Anschließend erfolgte die für das ISEK notwendige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die nun eingegangen 23 Stellungnahmen wurden in der jüngsten Ratssitzung vom Gemeinderat „abgearbeitet“.
Wie Bürgermeister Peter Gehring vorschlug, wurden einige Stellungnahmen exemplarisch behandelt, darunter vom Amt für ländliche Entwicklung, die sich eine Erweiterung des Hirschfelder Sanierungsgebietes wünschten; das wurde abgelehnt. Vom Landratsamt kam die Anregung, die Sanierungsfrist auf neun Jahre festzulegen - eine gute Idee, wie Geschäftsleiter Simon Göbel erklärte, weil anschließend Gemeinderatswahlen anstehen und sich ein neues Gremium dann nicht gleich mit „Altlasten“ beschäftigen muss. Und das Bauamt schließlich sah einige Überschneidungen der Sanierungsgebiete mit bestehenden Bebauungsplänen - eine Sorge, die die Verwaltung nicht teilt, da alle Planungen rund um das ISEK quasi „informell“ sind und sich „Bebauungspläne und Sanierungsgebiete nicht ausschließen“. Wie Göbel auf Nachfrage von Martina Braum erläuterte, sind die im ISEK beinhalteten Maßnahmen nur Vorschläge. Sollte es zu konkreten Projekten kommen, müssen natürlich alle vorgeschriebenen Schritte gegangen und alle zuständigen Stellen miteingebunden werden.
Abschließend schickte das Ratsgremium in einem Sammelbeschluss über die Stellungnahmen einstimmig das ISEK auf den weiteren Weg und erließ in drei Abstimmungen die Satzungen über eine förmliche Festlegung der drei Sanierungsgebiete mit den Namen „Röthlein I“, „Heidenfeld I“ und „Hirschfeld I“.
Anschließend wurde in einem ersten Schritt die gut 20 Jahre alte Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger aufgehoben und in einem zweiten Schritt einstimmig eine neue Satzung aufgestellt, in der die Entschädigung der Schulweghelfer sowie der Geräte- und Jugendwarte der gemeindlichen Freiwilligen Feuerwehren neu geregelt sind. Laut neuer Entschädigungssatzung erhalten Schulweghelfer neun Euro Aufwandsentschädigung für jede volle Stunde ehrenamtlicher Tätigkeit. Die Gerätewarte der Ortsteilfeuerwehren erhalten jährlich pauschal 275 Euro, die Jugendwarte 150 Euro je nach festgesetztem Personalaufkommen. In Röthlein sind maximal vier, für Heidenfeld drei und Hirschfeld zwei Gerätewarte für eine Aufwandsentschädigung vorgesehen und darüber hinaus jeweils ein Jugendwart pro Ortsteilwehr.
Vorher war es, wie Jürgen Lorenz nachfragte, so geregelt, dass die Feuerwehrvereine von der Gemeinde einen Pauschalbetrag erhielten und diesen dann an die einzelnen Personen verteilten.
Zu guter Letzt hatte Martina Braum noch eine Bitte. Sie wünschte, dass die oft umfangreichen Sitzungsunterlagen so verteilt werden, dass gegebenenfalls am Wochenende vor der Sitzung schon die Möglichkeit besteht, diese durchzuarbeiten.
Und Petra Jakob erfuhr, dass die Sanierungsmaßnahmen in der Barthstraße Ecke Hauptstraße wohl aktuell stagnieren, weil dort noch eine Mauer fehlt.