Wir erinnern all diejenigen, die sich bei der Grundsteuer für die vierteljährliche Ratenzahlung entschieden haben, an die zum 15.11.2022 fällige vierte Rate der Grundsteuer 2022.
Soweit der Gemeinde noch kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Selbstzahler um Einhaltung des Zahlungstermins gebeten.
Die Gewerbebetriebe, für die eine Gewerbesteuervorauszahlung festgesetzt ist, werden gebeten die vierte Vorauszahlungsrate für das laufende Jahr rechtzeitig zu überweisen, sofern der Gemeinde noch kein Sepa-Lastschriftmandat erteil wurde.