der Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Röthlein (Landkreis Schweinfurt) über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger vom 17.06.1999
I.
Die vom Gemeinderat Röthlein in der Sitzung am 25.10.2022 beschlossene Satzung wird hiermit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften amtlich bekannt gemacht:
Satzung über die
Aufhebung der Satzung der Gemeinde Röthlein
(Landkreis Schweinfurt)
über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger
vom 17.06.1999
Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der aktuellen Fassung erlässt die Gemeinde folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung der Gemeinde Röthlein (Landkreis Schweinfurt) über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger vom 17.06.1999 wird aufgehoben.
§ 2
Die Satzung tritt mit dem 31.12.2021 in Kraft.
II.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Satzung während ihrer Geltungsdauer in der Gemeindeverwaltung - Rathaus -, Elmußweg 1, I. Stock, Zimmer-Nr. 8, 97520 Röthlein, zur Einsichtnahme bereitgehalten wird. Auf Verlangen werden Abschriften oder Ablichtungen erteilt.