Titel Logo
Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 45/2022
Amtliche Nachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Nachrichten

der Satzung der Gemeinde Röthlein über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger

I.

Die vom Gemeinderat Röthlein in der Sitzung am 25.10.2022 beschlossene Satzung wird hiermit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften amtlich bekannt gemacht:

S a t z u n g

der Gemeinde Röthlein

über die Entschädigung ehrenamtlich

tätiger Gemeindebürger

Die Gemeinde Röthlein erläßt aufgrund der Art. 20 a und 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern sowie Art. 11 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes folgende Satzung:

§ 1

Personenkreis

(1)

Die Schulweghelfer/innen gelten als ehrenamtlich tätige Personen im Sinne des Art. 20a Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und erhalten eine Aufwandsentschädigung.

(2)

Die in den Ortsteilfeuerwehren ehrenamtlich tätigen Feuerwehrgerätewarte und Jugendwarte erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung nach Art. 11 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes.

(3)

Die Zahl der Geräte- und Jugendwarte nach Abs. 2 wird wie folgt begrenzt:

-

Freiwillige Feuerwehr Röthlein maximal vier Gerätewarte

-

Freiwillige Feuerwehr Heidenfeld maximal drei Gerätewarte

-

Freiwillige Feuerwehr Hirschfeld maximal zwei Gerätewarte

-

für jede Ortsteilfeuerwehr maximal ein Jugendwart

§ 2

Entschädigung

Der im § 1 genannte Personenkreis erhält folgende Aufwandsentschädigungen:

  1. Schulweghelfer/innen nach § 1 Abs. 1: Erhalten eine Aufwandsentschädigung für jede volle Stunde der ehrenamtlichen Tätigkeit. Der Stundensatz richtet sich hierbei nach den Entschädigungssätzen der Naturschutzwacht. (Nachrichtliche Anmerkung: aktuell 9,00 Euro/Stunde)
  2. Gerätewarte der Ortsteilfeuerwehren nach § 1 Abs. 2: 275,00 Euro jährlich
  3. Jugendwarte der Ortsteilfeuerwehren nach § 1 Abs. 2: 150,00 Euro jährlich

§ 3

Inkrafttreten

Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

II.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Satzung während ihrer Geltungsdauer in der Gemeindeverwaltung - Rathaus -, Elmußweg 1, I. Stock, Zimmer-Nr. 8, 97520 Röthlein, zur Einsichtnahme bereitgehalten wird. Auf Verlangen werden Abschriften oder Ablichtungen erteilt.

Röthlein, den 03.11.2022
Gemeinde Röthlein
gez. Peter Gehring
1. Bürgermeister