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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 45/2024
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten - Grundsteuer und Gewerbesteuer

Einhebetermin für die vierte Rate am 15. November 2024

Wir erinnern all diejenigen, die sich bei der Grundsteuer für die vierteljährliche Ratenzahlung entschieden haben, an die zum 15.11.2024 fällige vierte Rate der Grundsteuer 2024.

Soweit der Gemeinde noch kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Selbstzahler um Einhaltung des Zahlungstermins gebeten.

Die Gewerbebetriebe, für die eine Gewerbesteuervorauszahlung festgesetzt ist, werden gebeten die vierte Vorauszahlungsrate für das laufende Jahr rechtzeitig zu überweisen, sofern der Gemeinde noch kein Sepa-Lastschriftmandat erteil wurde.

Die Finanzabteilung