An alle Feuerwehrdienstleistenden (aktiven) Mitglieder, hauptberuflichen Kräfte und Feuerwehranwärter/innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nach Art. 8 Abs. 5 Satz 2, Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist/sind die Kommandantenstellvertretung(en) aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.
Kommandantenstellvertretung kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge erfolgreich absolviert hat oder nach der Wahl absolviert.
Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein/e Bewerber/in eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Die/Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde. Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.