Grundstückseigentümer, die im Besitz von einem oder mehreren Gartenwasserzählern (Abzugszähler) sind, sollten darauf achten, dass auch diese Wasserzähler nach Ablauf der Eichfrist (6 Jahre nach Einbau) ausgetauscht werden.
Bitte veranlassen Sie rechtzeitig und eigenverantwortlich den Austausch des Zählers.
Gartenwasserzähler, die älter als 7 Jahre sind, können daher bei der nächsten Abwassergebührenabrechnung nicht mehr als Abzugszähler berücksichtigt werden.
Ø In Vorbereitung der aktuellen Ablesung der Gartenwasserzählerstände zum 31.12.2024 sollten alle im Jahr 2024 neu eingebauten bzw. ausgetauschten Abzugszähler, die uns noch nicht mitgeteilt wurden, bis
spätestens 30.11.2024
nur schriftlich mit Hilfe des Formulars Anmeldung_Gartenwasserzaehler.pdf
(auf unserer Homepage www.roethlein.de) angemeldet werden.
Wir bitten um Beachtung.