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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 47/2023
Amtliche Nachrichten
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Warum gibt es ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr?

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Wichtig: Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Das Bundesministerium des Inneren schreibt dazu:

- Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abschafft wird.

Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Für die Beantragung eines Dokumentes für Ihr Kind benötigen Sie:

1 aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes

Einwilligungserklärung unterschrieben von beiden Eltern

(Vordruck auf www.roethlein.de/Bürgerservice/Formulare abrufbar)

ggf. Geburtsurkunde

ggf. bisheriges Dokument

- Kinderreisepass (nur noch bis Jahresende möglich)

Fertigungszeit: 2-3 Tage (im Hause)

Gültigkeit 12 Monate (bis max. zum 12. Lebensjahr)

Gebühr für die Neuausstellung: 13,- Euro

- Personalausweis (ab Geburt möglich)

Fertigungszeit z. Zt. ca. 2-3 Wochen (Bundesdruckerei Berlin)

Gültigkeit 6 Jahre

Gebühr 22,80 Euro

Aufnahme der Fingerabdrücke ab 6 Jahre

Unterschrift des Kindes ab 10 Jahre

-> Reisepass (ab Geburt möglich)

Fertigungszeit z. Zt. ca. 3-4 Wochen (Bundesdruckerei Berlin)

Gültigkeit 6 Jahre

Gebühr 37,50 Euro

Aufnahme der Fingerabdrücke ab 6 Jahre

Unterschrift des Kindes ab 10 Jahre

Hier finden Sie die aktuellen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige für Ihr jeweiliges Urlaubsland:

www.auswaertiges-amt.de /

Sicher Reisen/

Ihr Reiseland (Ländername eingeben)/

Einreise und Zoll

Haben Sie Fragen dazu? Wir beraten Sie gerne.

Das Passamt erreichen Sie unter:

Tel. 09723 / 9111-19 (Frau Friedel, vormittags)

Tel. 09723 / 9111-0 (Frau Johanni, Zentrale)