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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 5/2023
Amtliche Nachrichten
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 24.01.2023

Gratulation für Alexandra Dülg, sie ist nun Verwaltungsfachwirtin.

Neue Reinigungsverordnung und Solarflächen-Satzung

Mit einer Gratulation startete der Gemeinderat in seine jüngste Sitzung: Verwaltungsmitarbeiterin Alexandra Dülg ist seit kurzem Verwaltungsfachwirtin und bekam nun von ihrem Chef, Bürgermeister Peter Gehring offiziell das Zeugnis überreicht und vom Ratsgremium dazu noch einen herzlichen Applaus.

Baugesuche gab es ausnahmsweise keine auf der Tagesordnung und so ging es gleich richtig los: Als erstes stand der Erlass einer neuen Reinigungs- und Sicherungsverordnung an. Das hört sich sperrig an, betrifft aber letztendlich die „Pflege“ der öffentlichen Gehwege, speziell im Herbst und Winter, durch die angrenzenden Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken.

Seit 2007 gibt es bereits eine solche Verordnung für Röthlein; 2018 wurde diese angepasst, nun hat sich die Rechtsgrundlage erneut geändert. Grund für die Verwaltung – so Geschäftsleiter Simon Göbel – die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter nach der Mustersatz vom Bayrischen Gemeindetag zu aktualisieren. Inkludiert wurde dabei nun auch, dass die Gemeinde Plätze für die Ablagerung von störendem Räumgut (Schnee und Eisreste) bereitstellen muss. Göbel nannte hier die Festplätze in Röthlein und Heidenfeld, sowie den Parkplatz am Friedhof in Hirschfeld. An Werktagen muss ab sieben Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab acht Uhr geräumt werden; das Streuen von Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr zulässig und tatsächlich, wie Martina Braum erfuhr, das Ausklopfen von stark verunreinigten Schuhe auf dem Gehweg untersagt.

Bereits in der ersten Sitzung im neuen Jahr hat sich der Gemeinderat mit der Errichtung von möglichen Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf geeigneten Ackerflächen beschäftigt, dazu Kriterien festgelegt und potentielle Flächen durchdiskutiert, die nach Aufruf im Amtsboten der Gemeinde gemeldet wurden. Übrig geblieben sind letztendlich nach Abwägung vier Flächen, verteilt auf die drei Ortsteile, die zur regenerativen Energiegewinnung bereitgestellt werden könnten. Um die Flächen als „Sonderbauflächen – Solarenergie, Nutzung erneuerbarer Energien“ auszuweisen, wird eine Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans nötig. Bevor es allerdings zur Abstimmung über die Aufnahme der neuen Flächen kam, hatte Petra Jakob einen Änderungsantrag parat. Der zielte darauf ab, zwei weitere Areale zwischen Röthlein und Heidenfeld, die ursprünglich „rausgeflogen“ waren, wieder aufzunehmen, da es dort wohl bereits konkrete Überlegungen für die Errichtung von Photovoltaik mit Bürgerbeteiligung und Wahrung des Naturschutzes gäbe; in der ersten Sitzung – so Jakob – hätte sie sich dazu „falsch entschieden“. Das sah dann wohl auch das Gros im Rat so und stimmte mehrheitlich erst für Jakobs Änderungsantrag und dann einstimmig für die Änderung des Flächennutzungsplans für die insgesamt nun sechs Flächen. Gleichzeitig wurden per Beschluss zwei bestehende Flächen südlich der BAM auf Heidenfelder Gemarkung mit dem Status „Sonderbauflächen – Solarenergie, Nutzung erneuerbarer Energien“ wieder zu landwirtschaftlichen Nutzflächen umgewandelt.

Der Erlass von Satzungen für ein gemeindliches Vorkaufsrecht ist für Röthlein wichtig und stand nun auf der Tagesordnung. Kurz zur Erläuterung: neben den gesetzlichen Vorkaufsrechten kann die Gemeinde durch Satzung auch gemeindliche Vorkaufrechte begründen. Dies geschieht zumeist im Rahmen von städtebaulichen Maßnahmen, für die Erweiterung von Wohnbebauung oder der Schaffung neuer Wohngebiete. In Röthlein und Hirschfeld wurden da jeweils drei Areale mit einer Satzung versehen.

Gleichzeitig muss die Gemeinde aber auch – Stichwort Ökokonto - Ausgleichsflächen bereithalten, um vorgesehene Baumaßnahmen auszugleichen. Geschäftsleiter Göbel nannte hier verschiedene Möglichkeiten wie die zukünftige Wohnbebauung, Verdichtungsbebauung im Bereich des Kloster und die Gewerbegebietserweiterung Mühläcker. In Betracht für Ausgleichsmaßnahmen kamen hier zwei Flächen in Röthlein und eine Fläche auf dem Heidenfelder Klostergrundstück, die alle drei mit einer Vorkaufssatzung versehen wurden.

Anschließend wurde bei einer Gegenstimme der Auftrag für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente LED-Technik für knapp 196.000 Euro an die ÜZ Mainfranken vergeben, übrigens der einzige Anbieter bei fünf Anfragen. Die bestehenden 441 Leuchten werden umgebaut und die bisherigen Gehäuse samt Leuchtmittel, teils mit Bewegungsmelder, teils mit Nachrüstungs-Grundmodul ersetzt. 30 Prozent werden gefördert, laut Bürgermeister Peter Gehring amortisiert sich die Umrüstung durch die Energieeinsparung schon nach weniger als drei Jahren.

Mit einer Gegenstimme wurde dann noch das einzig vorliegende Angebot des Planungsbüros Wenisch (Herzogenaurach) angenommen, das für knapp 63.000 Euro nun die Baugenehmigung für die Pumptrackanlage am Heidenfelder Schlittenberg ausarbeitet. Weitere Planungsschritte werden phasenweise vergeben, das ist nicht förderschädlich, wie nachgefragt wurde. Gehring hofft, im Rahmen der Leaderförderung bedacht zu werden; die kann ab Juni 2023 neu beantragt werden.

Zum Abschluss entschied das Gremium, von Gemeindeseite zwei Anträge für das Regionalbudget einzureichen: einen Wagen mit Kühlzelle und einen mit Industriespülmaschine. Beide Anschaffungen sind auf je 15.000 Euro gedeckelt. Die Mobile könnten von allen Vereinen gebucht werden, im zweiten Schritt dann auch von den anderen Mainbogengemeinden.

Der Bürgermeister informierte dann noch, dass vom Erlös der Abrissparty beim Rehberger Industriespülmaschinen für die Vereine angeschafft werden und zu guter Letzt bat Martina Braum, beim Autohaus Ganzinger noch einmal nachzufragen. Laut Braum könnte dort der vielfach diskutierte Transporter für die großgemeindliche Nutzung per Werbungskollektiv finanziert werden, da kümmert sich jetzt der Bürgermeister drum.

Bericht und Foto: Daniela Schneider