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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 5/2023
Amtliche Nachrichten
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Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röthlein

I.

Der Gemeinderat Röthlein hat in der Sitzung am 24.01.2023 folgenden Aufstellungsbeschluss gefasst:

Der Gemeinderat Röthlein beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Lageplan vom 24.01.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung ist Bestandteil dieses Beschlusses (sh. beigefügter Lageplan).

Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung für folgende Grundstücke zu „Sonderbauflächen – Solarenergie, Nutzung erneuerbarer Energien“ geändert werden:

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Flur-Nrn. 845, 846, 847, 848, 849, 857, 858, 859, 860, 861, 862, 863, 864, 865, 866, 867, 868, 869, 870, 871, 872, 873, 874, 875, 876, 879 der Gemarkung Heidenfeld (Flächen an der B 286)

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Flur-Nr. 764 der Gemarkung Heidenfeld (Fläche an der Streuobstwiese/Bienenhaus)

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Flur-Nrn. 930 und 931 der Gemarkung Heidenfeld (Flächen am Sulzweg)

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Flur-Nrn. 898, 899, 900, 902 (Teilfläche), 936, 937, 937/1, 938, 939, 942 (Teilfläche), 950 (Teilfläche) der Gemarkung Hirschfeld (Flächen südlich von Hirschfeld)

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Flur-Nrn. 802, 803, 804, 805, 806, 807, 808, 809, 810, 811 und 812 der Gemarkung Hirschfeld (Flächen östlich von Hirschfeld)

Diese Flächen sind im Lageplan in der Farbe Orange dargestellt.

Der Gemeinderat Röthlein beschließt weiter, die südlich der Firmen BAM und Beuerlein gelegenen Flächen, die bisher im Flächennutzungsplan als „Sonderbauflächen – Solarenergie, Nutzung erneuerbarer Energien“ dargestellt sind, mit der Änderung wieder zu landwirtschaftlichen Nutzflächen umzuwandeln. Es sind dies die Grundstücke Flur-Nrn. 780, 781, 782, 783, 783/1 und 784 der Gemarkung Heidenfeld. Diese Flächen sind im Lageplan in der Farbe Gelb-Grün dargestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen sowie die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

II.

Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Abgrenzung ergibt sich aus den beigefügten Übersichts- und Lageplänen (ohne Maßstab). Diese sind Bestandteil der Bekanntmachung.

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Flur-Nrn. 845, 846, 847, 848, 849, 857, 858, 859, 860, 861, 862, 863, 864, 865, 866, 867, 868, 869, 870, 871, 872, 873, 874, 875, 876, 879 der Gemarkung Heidenfeld (Fläche A1 im Lageplan)

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Flur-Nrn. 930 und 931 der Gemarkung Heidenfeld (Fläche A2 im Lageplan)

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Flur-Nr. 764 der Gemarkung Heidenfeld (Fläche A3 im Lageplan)

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Flur-Nrn. 802, 803, 804, 805, 806, 807, 808, 809, 810, 811 und 812 der Gemarkung Hirschfeld (Fläche A4 im Lageplan)

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Flur-Nrn. 898, 899, 900, 902 (Teilfläche), 936, 937, 937/1, 938, 939, 942 (Teilfläche), 950 (Teilfläche) der Gemarkung Hirschfeld (Fläche A5 im Lageplan)

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Flur-Nrn. 780, 781, 782, 783, 783/1 und 784 der Gemarkung Heidenfeld (Fläche B1 im Lageplan).

Röthlein, den 30.01.2023
Gemeinde Röthlein
gez.
Peter Gehring
1. Bürgermeister

Anlage - Bekanntmachung des des Aufstellungsbeschlusses

siehe Seite